Honorare
Faire und transparente Honorare nach StBVV
Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie gibt einen verlässlichen Rahmen vor; die Höhe hängt vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Gegenstandswert Ihres Anliegens ab. Für die laufende Betreuung – Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss – vereinbaren wir mit Ihnen eine schriftliche Pauschale, damit Sie planen können. Leistungen, die sich ihrer Natur nach nicht pauschalieren lassen, etwa die Begleitung einer Betriebsprüfung oder eines Einspruchsverfahrens, rechnen wir gesondert ab und sagen Ihnen den Aufwand vorher.
Wie wir vorgehen
• Im ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und den voraussichtlichen Aufwand
• Sie erhalten von uns eine nachvollziehbare Einschätzung der zu erwartenden Kosten, bevor wir gemeinsam starten
• Bei laufender Betreuung vereinbaren wir eine schriftliche Pauschale für mindestens ein Jahr – für nicht pauschalierbare Leistungen (u. a. Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren) gilt das gesondert
• Änderungen oder zusätzliche Leistungen besprechen wir transparent, bevor Mehraufwand entsteht
Unser Anspruch
Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen. Wir möchten, dass Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind – genauso, wie wir es auch bei Ihren steuerlichen Themen halten.
Termin vereinbaren
Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.