Honorare

Faire und transparente Honorare nach StBVV

Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie gibt einen verlässlichen Rahmen vor; die Höhe hängt vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Gegenstandswert Ihres Anliegens ab. Für die laufende Betreuung – Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss – vereinbaren wir mit Ihnen eine schriftliche Pauschale, damit Sie planen können. Leistungen, die sich ihrer Natur nach nicht pauschalieren lassen, etwa die Begleitung einer Betriebsprüfung oder eines Einspruchsverfahrens, rechnen wir gesondert ab und sagen Ihnen den Aufwand vorher.

Wie wir vorgehen

• Im ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und den voraussichtlichen Aufwand

• Sie erhalten von uns eine nachvollziehbare Einschätzung der zu erwartenden Kosten, bevor wir gemeinsam starten

• Bei laufender Betreuung vereinbaren wir eine schriftliche Pauschale für mindestens ein Jahr – für nicht pauschalierbare Leistungen (u. a. Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren) gilt das gesondert

• Änderungen oder zusätzliche Leistungen besprechen wir transparent, bevor Mehraufwand entsteht

Unser Anspruch

Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen. Wir möchten, dass Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind – genauso, wie wir es auch bei Ihren steuerlichen Themen halten.

Termin vereinbaren

Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.

Bitte senden Sie uns über dieses Formular keine vertraulichen Informationen – wir nennen Ihnen gern einen verschlüsselten Weg. Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.