Steuerberatung für Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser
Rollstühle, Pflegebetten, Inkontinenzartikel, Kompressionsware: Ihr Geschäft lebt von Stückzahlen und Vertragskonditionen mit den Krankenkassen – und von Umsatzsteuerfragen, die selten eindeutig sind.
Sanitätshäuser und größere Vertriebsunternehmen für Hilfsmittel sind klassische Handelsunternehmen mit eigener Zulassung als Leistungserbringer nach §§ 126, 127 SGB V. Anders als Pflegedienste unterliegen Sie nicht der Pflege-Buchführungsverordnung, dafür aber eigenen umsatzsteuerlichen Besonderheiten, die in der allgemeinen Steuerberatung selten vorkommen.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Umsatzsteuersätze bei Kauf, Miete und Wiedereinsatz. Der Verkauf von Hilfsmitteln unterliegt in der Regel dem ermäßigten Satz von 7 %; bei Vermietung und beim Wiedereinsatz aufbereiteter Geräte ist die Einordnung oft strittig. Wir ordnen Ihre Produktgruppen sauber zu und begleiten Sie bei Rückfragen der Betriebsprüfung.
Differenzbesteuerung bei Gebrauchtgeräten (§ 25a UStG). Wenn aufbereitete Rollstühle oder Pflegebetten erneut vermietet oder verkauft werden, entscheidet eine saubere Trennung von Neu- und Gebrauchtware in Buchhaltung und Rechnungsstellung über die richtige Besteuerung.
Netto- und Bruttopreisabreden mit Krankenkassen. Bei pauschal vergüteten Versorgungsverträgen prüfen wir, ob Ihr Umsatzsteuerstatus korrekt abgebildet ist – und vermeiden so Rückforderungsrisiken.
Zuzahlungen und Abgrenzungsfragen. Korrekte Erfassung der gesetzlichen Patientenzuzahlungen sowie Zeitpunktfragen bei Dauerleistungen wie Jahresverordnungen oder mehrmonatigen Lieferungen.
Lagerbewertung und Filialstrukturen. Bewertung von margenschwachem Warenbestand, Organschaft und Verrechnungspreise bei mehreren Standorten oder Franchise.
Für wen wir da sind
Sanitätshäuser mit und ohne Filialstruktur
Homecare-Unternehmen, z. B. für Inkontinenz-, Stoma- und Wundversorgung
Hilfsmittel-Fachhandel und größere Vertriebsfirmen
Warum ich
Als Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) kenne ich die Schnittstelle zwischen Handelsgeschäft und Gesundheitsversorgung – und die umsatzsteuerlichen Grenzfälle, zu denen es selten eine eindeutige Verwaltungsauffassung gibt.
Termin vereinbaren
Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.