Steuerberatung für Ärztinnen, Ärzte, Praxen und MVZ
Heilbehandlung oder IGeL, freiberuflich oder gewerblich, Einzelpraxis oder MVZ: Die steuerliche Einordnung entscheidet direkt über Umsatzsteuer und Gewerbesteuer – und wird in der Betriebsprüfung genau geprüft.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Umsatzsteuerliche Abgrenzung. Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, Gutachten, Atteste und IGeL-Leistungen ohne medizinische Indikation dagegen oft steuerpflichtig. Wir sorgen für eine saubere Aufteilung und den korrekten anteiligen Vorsteuerabzug bei gemischten Tätigkeiten.
Gewerbesteuer im Blick. Ärztliche Tätigkeit ist grundsätzlich freiberuflich, kippt aber bei Laborbetrieb, Produktverkauf oder bestimmten Kooperationsformen schnell in die Gewerbesteuerpflicht – gerade bei Praxisgemeinschaften und Netzwerken ein unterschätztes Risiko.
Praxisgründung, -übernahme und -übergabe. Rechtsformwahl, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen bei medizinischen Geräten und die steuerliche Optimierung des Veräußerungsgewinns beim Praxisverkauf.
Kooperationsformen. Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren bringen eigene steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen mit sich – von der Gründung bis zur Auflösung.
Betriebsprüfung. Arzt- und Zahnarztpraxen gelten als überdurchschnittlich prüfungsanfällig; wir bereiten Sie vor und begleiten Sie durch die Prüfung.
Für wen wir da sind
Arzt- und Zahnarztpraxen
Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Gründerinnen und Gründer im Gesundheitswesen
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Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.