Steuerberatung für Ärztinnen, Ärzte, Praxen und MVZ

Heilbehandlung oder IGeL, freiberuflich oder gewerblich, Einzelpraxis oder MVZ: Die steuerliche Einordnung entscheidet direkt über Umsatzsteuer und Gewerbesteuer – und wird in der Betriebsprüfung genau geprüft.

Unsere Leistungsschwerpunkte

  • Umsatzsteuerliche Abgrenzung. Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, Gutachten, Atteste und IGeL-Leistungen ohne medizinische Indikation dagegen oft steuerpflichtig. Wir sorgen für eine saubere Aufteilung und den korrekten anteiligen Vorsteuerabzug bei gemischten Tätigkeiten.

  • Gewerbesteuer im Blick. Ärztliche Tätigkeit ist grundsätzlich freiberuflich, kippt aber bei Laborbetrieb, Produktverkauf oder bestimmten Kooperationsformen schnell in die Gewerbesteuerpflicht – gerade bei Praxisgemeinschaften und Netzwerken ein unterschätztes Risiko.

  • Praxisgründung, -übernahme und -übergabe. Rechtsformwahl, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen bei medizinischen Geräten und die steuerliche Optimierung des Veräußerungsgewinns beim Praxisverkauf.

  • Kooperationsformen. Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren bringen eigene steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen mit sich – von der Gründung bis zur Auflösung.

  • Betriebsprüfung. Arzt- und Zahnarztpraxen gelten als überdurchschnittlich prüfungsanfällig; wir bereiten Sie vor und begleiten Sie durch die Prüfung.

Für wen wir da sind

  • Arzt- und Zahnarztpraxen

  • Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)

  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

  • Gründerinnen und Gründer im Gesundheitswesen

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Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.

Bitte senden Sie uns über dieses Formular keine vertraulichen Informationen – wir nennen Ihnen gern einen verschlüsselten Weg. Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.