Steuerberatung für Apotheken

Skonto-Urteil, tägliche Kassenführung und verzögerte Rezeptabrechnungen: Apotheken haben eigene steuerliche und liquiditätsseitige Dauerthemen – wir kennen sie.

Unsere Leistungsschwerpunkte

  • Skonto-Problematik nach dem BGH-Urteil. Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sind unzulässig, sobald die gesetzliche Großhandelsspanne unterschritten wird. Wir prüfen die Auswirkung auf Ihre Einkaufskonditionen und Liquiditätsplanung.

  • Umsatzsteuer und Kassenführung. Anders als bei Ärzten oder Pflegediensten unterliegt der Großteil Ihrer Umsätze dem vollen Steuersatz. Wir sorgen für korrekte tägliche Kassenabschlüsse und die richtige Behandlung unentgeltlicher Wertabgaben.

  • Liquiditätsplanung bei Rezeptabrechnung. Verzögerte Zahlungen der Rechenzentren sind ein struktureller Dauerstress; wir behalten Ihre Liquidität im Blick – auch wenn ein Abrechnungszentrum ausfällt.

  • Lagerbewertung und Aufbewahrungspflichten. Saubere Ausbuchung nicht mehr verkäuflicher Ware, zehnjährige Aufbewahrungspflicht inklusive digitaler Archivierung.

  • Rechtsform und Vermögensstrukturierung. Der Apothekenbetrieb selbst darf mangels Fremdbesitzverbot in der Regel nicht als GmbH geführt werden; wir denken das bei Ihrer Steuerplanung und Vermögensstrukturierung mit.

Für wen wir da sind

  • Inhabergeführte Apotheken

  • Filialapotheken

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Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.

Bitte senden Sie uns über dieses Formular keine vertraulichen Informationen – wir nennen Ihnen gern einen verschlüsselten Weg. Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.