Steuerberatung für Apotheken
Skonto-Urteil, tägliche Kassenführung und verzögerte Rezeptabrechnungen: Apotheken haben eigene steuerliche und liquiditätsseitige Dauerthemen – wir kennen sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Skonto-Problematik nach dem BGH-Urteil. Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sind unzulässig, sobald die gesetzliche Großhandelsspanne unterschritten wird. Wir prüfen die Auswirkung auf Ihre Einkaufskonditionen und Liquiditätsplanung.
Umsatzsteuer und Kassenführung. Anders als bei Ärzten oder Pflegediensten unterliegt der Großteil Ihrer Umsätze dem vollen Steuersatz. Wir sorgen für korrekte tägliche Kassenabschlüsse und die richtige Behandlung unentgeltlicher Wertabgaben.
Liquiditätsplanung bei Rezeptabrechnung. Verzögerte Zahlungen der Rechenzentren sind ein struktureller Dauerstress; wir behalten Ihre Liquidität im Blick – auch wenn ein Abrechnungszentrum ausfällt.
Lagerbewertung und Aufbewahrungspflichten. Saubere Ausbuchung nicht mehr verkäuflicher Ware, zehnjährige Aufbewahrungspflicht inklusive digitaler Archivierung.
Rechtsform und Vermögensstrukturierung. Der Apothekenbetrieb selbst darf mangels Fremdbesitzverbot in der Regel nicht als GmbH geführt werden; wir denken das bei Ihrer Steuerplanung und Vermögensstrukturierung mit.
Für wen wir da sind
Inhabergeführte Apotheken
Filialapotheken
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Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.