Steuerberatung für Pflegedienste & Pflegeeinrichtungen

Ihr Pflegedienst verdient mehr als nur eine Steuererklärung.

Ambulante Pflegedienste bewegen sich in einem der komplexesten Regelwerke des deutschen Steuerrechts – zwischen Sozialgesetzbuch, Pflege-Buchführungsverordnung und ständigen Reformen. Als Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) mit eigener Erfahrung im Pflegebereich kenne ich diese Besonderheiten nicht nur aus der Theorie, sondern aus der Praxis.

Warum eine spezialisierte Steuerberatung für Pflegedienste?

Pflegedienste sind kein Fall für die Steuerberatung „von der Stange". Fragen wie „Bin ich freiberuflich oder gewerblich tätig?", „Gilt für mich die Gewerbesteuerbefreiung?" oder „Muss ich nach der Pflege-Buchführungsverordnung bilanzieren?" entscheiden direkt über Ihre Steuerlast – und werden von allgemeinen Kanzleien häufig zu spät oder gar nicht gestellt.

Unsere Leistungsschwerpunkte

  • Gewerblich oder freiberuflich – die Grundsatzfrage. Ob Ihr Pflegedienst freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielt, hängt von Ihrer eigenen, unmittelbaren Leistungserbringung ab – und ändert sich mit wachsendem Team oft unbemerkt. Wir prüfen das nicht einmalig bei der Gründung, sondern begleiten Sie, wenn sich Ihre Struktur verändert.

  • Die 40-%-Grenze für die Gewerbesteuerbefreiung. Nach § 3 Nr. 20 GewStG sind Sie von der Gewerbesteuer befreit, wenn ein bestimmter Anteil Ihrer Pflegefälle über Sozialversicherungsträger finanziert wird. Wir prüfen diese Quote regelmäßig – nicht erst, wenn das Finanzamt nachfragt.

  • Pflege-Buchführungsverordnung (PBV): Wann die EÜR nicht mehr reicht. Sobald Ihr ambulanter Pflegedienst mehr als sechs Vollzeitkräfte beschäftigt, sind Sie zur kaufmännischen doppelten Buchführung nach dem verbindlichen PBV-Kontenrahmen verpflichtet – unabhängig von Ihrer Rechtsform. Wir begleiten Sie durch diesen Umstieg, bevor er zum Problem wird.

  • Pflegesatzverhandlungen – mehr als Zahlenarbeit. Bei der Verhandlung Ihrer Vergütungssätze mit den Pflegekassen zählt eine plausible, belastbare Kostenkalkulation. Wir bereiten diese für Sie auf und unterstützen Sie dabei, Ihre Position gegenüber den Kostenträgern zu stärken.

  • Umsatzsteuerliche Abgrenzung. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind meist umsatzsteuerbefreit – bei Zusatzangeboten wie Hausnotruf, Betreuungsleistungen oder „Essen auf Rädern" wird es komplizierter. Wir sorgen dafür, dass neue Leistungen von Anfang an steuerlich richtig eingeordnet sind.

  • Gründung & Struktur. Von der Wahl der Rechtsform über Fördermittel bis zur Organschaft bei mehreren verbundenen Gesellschaften – wir begleiten Sie von der ersten Idee an.

Für wen wir da sind

  • Ambulante Pflegedienste (Einzelunternehmen, GbR, GmbH)

  • Tagespflegen und teilstationäre Einrichtungen

  • Gründerinnen und Gründer, die einen Pflegedienst aufbauen möchten

  • Wachsende Pflegedienste, die die Grenze zur PBV-Pflicht überschreiten

Warum ich

Als Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) bringe ich nicht nur die Zusatzqualifikation mit, sondern eigene praktische Erfahrung im Bereich Pflege und Homecare. Das bedeutet: Sie erklären mir nicht erst Ihr Geschäft – wir sprechen von Anfang an dieselbe Sprache.

Termin vereinbaren

Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.

Bitte senden Sie uns über dieses Formular keine vertraulichen Informationen – wir nennen Ihnen gern einen verschlüsselten Weg. Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.